AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kursbuchungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (z.B. Kurse, Wettbewerbe, etc.), im Folgenden „Kurse“ genannt, der Junior-Uni Ruhr (Juni gGmbH) (nachfolgend Junior-Uni).

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachform männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und für juristische Personen.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (z.B. E-Mail, Formulare auf der Homepage der Junior-Uni).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen, Kursen, etc. stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung des Bewerbers, gegebenenfalls vertreten durch seinen Erziehungsberechtigten, auf der Homepage der Junior-Uni durch Abschicken des Anmeldeformulars ein Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden des Anmeldeformulars auf der Homepage der Junior-Uni gibt der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch seinen Erziehungsberechtigten, ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem ausgewählten Kurs, ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, in dem der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch den Erziehungsberechtigten, das Anmeldeformular zu dem von ihm ausgewählten Kurs ausfüllt, auf „Anmeldung“ klickt und die Junior-Uni die Anmeldung bestätigt. Im Anmeldeformular muss der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch den Erziehungsberechtigten, alle Pflichtfelder (beispielsweise Vor- und Nachname, Alter des Kursteilnehmers, Notfallnummer) wahrheitsgetreu ausfüllen. Die Junior-Uni behält sich vor den Bewerber bei Zuwiderhandlung auf unbestimmte Zeit von der Kursplatzvergabe auszuschließen. Die Auswahl, welcher Bewerber an dem ausgewählten Kurs teilnehmen kann, erfolgt unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip. Die Junior-Uni darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Diese sind im Wesentlichen das Alter zum Zeitpunkt der Durchführung des Kurses und bei bestimmten Aufbaukursen und Kursreihen der Besuch des Grundkurses bzw. vorangegangenen Kursteils. Die Junior-Uni behält sich darüber hinaus vor, einen Kursteilnehmer, der sich für eine Vielzahl von Kursen angemeldet hat und im Losverfahren gezogen wurde, nur für einen der gezogenen Kurse zuzulassen. Mehrfach-Anmeldungen (über einen oder mehrere Accounts) für einzelne Kurse sind nicht gestattet und können im Wiederholungsfall ebenfalls zum Ausschluss von der Kursplatzvergabe auf unbestimmte Zeit führen.

(4) Die Junior-Uni bestätigt die Annahme der Bewerbung in Textform.

(5) Sind zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits alle Teilnahmeplätze belegt, wird der Name des Bewerbers auf eine Warteliste gesetzt. Dies löst keinen Anspruch auf Kursteilnahme aus.

(6) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind in Ausnahmefällen, nach schriftlicher Eintragung in das entsprechende Anmeldeformular, möglich und abweichend von § 1 Abs. 3 verbindlich. Die Kursbuchung ist nur für die angemeldete Person gültig und nicht auf andere (auch nicht innerhalb der Familie auf Geschwister, etc.) übertragbar.

§ 3 Informationen zur Durchführung der Kurse

(1) Der Kursteilnehmer wartet vor Kursbeginn im Foyer und wird von dem Dozenten oder einem Mitarbeiter der Junior-Uni persönlich dort abgeholt.

(2) Die Anwesenheit wird bei jedem Kurs in einer Teilnehmerliste erfasst.

(3) Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden auf Tonträgern in einer Veranstaltung/ einem Kurs durch den Kursteilnehmer ist nicht gestattet. Empfangenes Lehrmaterial darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Junior-Uni vervielfältigt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich wiedergegeben werden.

(4) Erziehungsberechtigten oder anderen erwachsenen Begleitpersonen ist es nicht gestattet, sich in den Kursräumen der Junior-Uni aufzuhalten. Der Kursteilnehmer muss in der der Lage sein eigenständig an den Angeboten der Junior-Uni teilzunehmen. Dies schließt auch den Aufenthalt im Pausenraum und den Toilettengang mit ein.

(5) Am Ende jedes Kurses teilt die Junior-Uni Teilnahmebescheinigungen aus. Der Kursteilnehmer hat hierauf aber keinen Anspruch.

(6) Kursteilnehmer unter 11 Jahre müssen persönlich von einem Erziehungsberechtigten abgeholt
werden.

(7) Sollte der Kursteilnehmer unter 11 Jahren von einem anderen als dem Erziehungsberechtigten
abgeholt werden oder das Gelände der Junior-Uni alleine verlassen dürfen, hat der
Erziehungsberechtigte dies der Junior-Uni schriftlich anzuzeigen.

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt
wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.

(2) Die Junior-Uni kann aus sachlichem Grund Ort, Dauer, Kursgröße und Zeitpunkt des Kurses sowie
aus Gründen, die in der Person des Dozenten (Ausfall, Krankheit, etc.) liegen, ändern.

(3) Muss eine Kurseinheit aus von der Junior-Uni nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B.
wegen Erkrankung eines Dozenten oder geringe Teilnehmeranzahl) kann sie nachgeholt werden. Ein
Anspruch hierauf besteht jedoch nicht (siehe dazu auch § 6).

(4) Die Junior-Uni wird den Kursteilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigten, über Änderungen
im Sinne von Absatz 3 mittels einer E-Mail an die von ihm bzw. von den Erziehungsberechtigten im
Anmeldeprozess angegebene E-Mail-Adresse informieren. Sind die entsprechenden
Kommunikationsdaten (bspw. E-Mail-Adresse) des Kursteilnehmers bzw. dessen
Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung nicht oder unzutreffend an die Junior-Uni übermittelt
worden, trifft die Junior-Uni kein Verschulden, falls aus der unterbliebenen Information über die
Änderung ein Schaden entstehen sollte.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Junior-Uni

(1) Die Junior-Uni kann die Durchführung eines Kurses von einer Mindestanzahl von Kursteilnehmern
abhängig machen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Junior-Uni vom Vertrag
zurücktreten.

(2) Die Junior-Uni kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Kurseinheit
aus Gründen, die die Junior-Uni nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten), ganz oder
teilweise nicht stattfinden kann.

(3) Die Junior-Uni wird die Kursteilnehmer, gegebenenfalls deren gesetzlichen
Erziehungsberechtigten, über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1-3
zum Rücktritt berechtigen, unverzüglich informieren.

(4) Die Junior-Uni kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Gemeinschaftswidriges Verhalten des Kursteilnehmers während der Kurse, trotz vorangehender
Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter oder den Mitarbeiter der Junior-Uni,
insbesondere Störung des Kursbetriebes durch nachhaltig störendes Verhalten, welches die
Kursqualität für die Kursteilnehmenden beeinträchtigt,
– Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber anderen Kursteilnehmern oder
Mitarbeitern der Junior-Uni,
– Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
– Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für
Agitationen aller Art (sowohl politisch, wie religiös, weltanschaulich etc.),
– Die Junior-Uni vertritt die Werte der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland. Jedes Verhalten, das im Gegensatz zu dieser Grundordnung steht, führt zum
Ausschluss der Teilnahme des Angebotes der Junior-Uni. Die Junior-Uni behält sich vor, auch
generelle Hausverbote aus diesen Gründen zu erteilen.
Statt einer Kündigung kann die Junior-Uni den Kursteilnehmer auch unmittelbar in oben genannten
Fällen von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

§ 6 Zahlungsfrist, Widerrufsrecht, Stornierung und Kursbeitragserstattungen

(1) Sämtliche Kurse der Junior-Uni sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, daher wird kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge eingeräumt.

(2) Der Kursteilnehmer erhält eine schriftliche Kursplatzbestätigung durch die Junior-Uni, diese
gewährt ab dem Zeitpunkt des Zugangs eine Frist von einer Woche, um den Kursvertrag zu
widerrufen.

(3) Der Kursteilnehmer erteilt der Junior-Uni ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Die
Kursgebühr wird binnen 7 Werktagen nach Versand der Kursplatzbestätigung eingezogen. Sollte das
Konto keine ausreichende Deckung aufweisen, behält sich die Junior-Uni das Recht vor, die
unbezahlten Kursanmeldungen zu stornieren und den Kursplatz neu zu vergeben. Dies ist unabhängig
von der Zahlungspflicht. Außerdem wird bei einer Rücklastschrift eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro fällig.

(4) Das Einlösen von Gutscheinen muss bei jeder Kursbuchung vorab angegeben werden. Ein Bankeinzug wird nachfolgend nicht in die Wege geleitet. Der vollständige Zahlungseingang erfolgt erst durch das Einreichen des Originaldokuments bei der Junior-Uni Ruhr. Der späteste Zeitpunkt hierfür ist der erste Tag der Durchführung des entsprechenden Kurses. 
Sollte das Dokument nicht fristgerecht eingereicht werden, wird der Bankeinzug nachträglich eingeleitet.

(5) Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung in schriftlicher Form geschehen (z.B. ein
mit der Post versandter Brief oder E-Mail). Eine fernmündliche Absage ist nicht ausreichend.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist grundsätzlich nur für Fälle vorgesehen, bei denen die
Kursabsage in der Sphäre der Junior-Uni liegt (z.B. Kursraum nicht nutzbar). Des Weiteren ist eine
Rückerstattung nicht vorgesehen. Im Ausnahmefall kann eine Erstattung im Ermessen der Junior-Uni
möglich sein. Bei jeder Rückerstattung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.

§ 7 Schadenersatzansprüche/Aufsichtspflicht/Urheberrecht

(1) Jegliche Haftung der Junior-Uni aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle
leichter Fahrlässigkeit haftet die Junior-Uni nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kursteilnehmer, gegebenenfalls vertreten durch seinen
Erziehungsberechtigten, regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Haftung
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung
typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Die Haftung für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, bleibt
unbeschränkt. Diese Haftungsregelungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und die
Erfüllungsgehilfen der Junior-Uni.

(3) Die Junior-Uni ist keine Betreuungseinrichtung, sondern eine gemeinnützige Bildungs- und
Forschungseinrichtung. Daher erfolgt eine Beaufsichtigung der minderjährigen Kursteilnehmer durch
die jeweiligen Dozenten lediglich für die Zeit der Durchführung des Kurses. Eine Aufsicht im
Gebäude, auch im Foyer und / oder auf dem Gelände vor oder nach Kursbeginn kann nur
eingeschränkt gewährleistet werden.

(4) An innovativen Kursprodukten, Wettbewerbsergebnissen und Erfindungen, die im Rahmen des
Kurses und der anderen Veranstaltungen (Wettbewerbe) entstanden und erzielt worden sind, hat die
Junior-Uni / Dozenten ein alleiniges Urheberrecht, d.h. Eigentums-, Verwertung- und
Nutzungsrecht.

§ 8 Datenschutz
Die Junior-Uni kommt ihrer gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers, in die er nicht ohnehin ausdrücklich eingewilligt
hat, nach. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos des Kursteilnehmers im Rahmen der
Kursdurchführung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kursteilnehmers, gegebenenfalls
vertreten durch seine Erziehungsberechtigten.

§ 9 Verpflichtungen des Kursteilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigte

(1) Ist der Kursteilnehmer minderjährig, sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, die
Regelungen dieser AGB (z.B. Verbot der Anfertigung von Fotos während des Kurses) an ihn
weiterzugeben.

(2) Der Kursteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter sind verpflichtet, im Anmeldeformular
eine E-Mail-Adresse sowie eine Notfallnummer an die Junior-Uni zu übermitteln.

(3) Der Kursteilnehmer bzw. dessen Erziehungeitliche Risken für ihn selbst oder andere birgt, dies der Junior-Uni zu offenbaren. (z.B.
Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien bei Kochkursen)

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind derart umzudeuten,
dass der mit ihnen beabsichtigte Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die
Vertragsparteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu schließen, die dem Zweck der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen eines erteilten Auftrags und / oder dieser AGB sowie
Nebenabreden zum Vertrag oder zu den AGB bedürfen der Textform.

(3) Für die gesamten Geschäftsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz
der Junior U